AGB
1. Allgemeines
Alle Mietartikel sind Eigentum von Eventausstatter Koch & Plonke GbR.
2. Vertragsabschluß
Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn der Mieter eine Auftragsbestätigung mit den angegebenen Mietartikel von
Eventausstatter Koch & Plonke GbR erhält und innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25 % der Mietgebühr auf das Bankkonto von Eventausstatter Koch & Plonke GbR überweist.
Der Vertrag wird mit der Rückgabe der Artikel außer Kraft gesetzt.
3. Mietpreise
Die Mietpreise der Artikel sind von der Website www.eventausstatter-ao.de zu entnehmen.
Der Mietpreis entspricht pro Artikel und pro Mieteinheit (5 Tage).
Zusätzliche Liefer- und Abholpreise werden individuell nach Entfernung vom Vermieter festgelegt. Preisänderungen sind vorbehalten.
4. Kaution
Die Kaution wird individuell nach dem Warenwert berechnet.
Die Kaution wird vollständig und bei unversehrter Rückgabe der Artikel dem Mieter zurückgezahlt.
5. Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt 2 Tage vor der Veranstaltung und endet 2 Tage danach.
Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mindestmietzeitraum von 5 Tagen (entspricht einer Mieteinheit).
Wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden, gibt es keinen Anspruch auf Teilrückerstattung des Mietpreises.
Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens ein Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren.
Für jeden darauf folgenden Tag ist der Vermieter berechtigt eine zusätzliche Miete in Rechnung zu stellen.
6. Stornierung
Der Mieter kann bis zum Tag der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.
Dies ist nur in schriftlicher Form zulässig (per Post oder per Email).
In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, Schadensersatz in folgender Höhe zu leisten:
– bei Stornierung nach Vertragsschluss: 25 % der Miethöhe
– bei Stornierung ab 14 Tagen vor Mietbeginn: 50 % der Miethöhe
– bei Stornierung ab 7 Tagen vor Mietbeginn: 75 % der Miethöhe
– bei Stornierung am Veranstaltungstag: 100% der Miethöhe
7. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluß ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 25 % der Mietgebühr auf das Bankkonto von Eventausstatter Koch & Plonke GbR zu überweisen.
Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, kann die Verleihung der Artikel nicht gewährleistet werden.
Die restlichen 75 % der Mietgebühr + Kaution und ggf. weitere auftragsbezogene Kosten, wie Transportkosten, Auf- und Abbaukosten, etc., sind bei der Übergabe der Mietartikel fällig. Soweit keine Sondervereinbarungen bestehen, ist der restliche Rechnungsbetrag in Bar zu bezahlen. Bei Lieferung kassiert der Fahrer den fälligen Betrag direkt vor Ort in Bar.
8. Reinigung
Der Mieter hat die Mietartikel sorgfältig zu behandeln.
Bei ungereinigten Deko oder Möbel sowie extremer Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt, extra anfallende Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.
Eine Ausnahme gilt bei allen Kerzenständer, die sollen ungereinigt zurückzugeben werden.
9. Nutzung, Haftung
Die gemieteten Artikel sind nicht versichert.
Der Mieter verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit den Mietartikeln.
Bei der Übernahme der Artikel an dem Mieter beginnt die Haftung des Mieters.
Der Mieter haftet während der Mietdauer für den Verlust, Beschädigung, Bruch oder Diebstahl der verliehenen Artikel.
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Erhalt der Artikel vor Ort über die Unversehrtheit der Gegenstände zu vergewissern und ggf. Mängel und Fehler dem Vermieter sofort zu melden.
Fehlende oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
10. Lieferung
Eine Lieferung der Mietartikel erfolgt nur nach Vereinbarung.
Bei der Lieferung und Abholung der Mietartikel hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt.
Der Aufbau ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs.
Bei der Übernahme der Artikel an dem Mieter beginnt die Haftung des Mieters.
Bei Abholung der Mietartikel müssen die Mietartikel vollständig, sortiert und sauber bereitgestellt werden.
11. Änderungen
Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind